Das LIZ ist ein Ort der Ruhe und des Arbeitens!
Nutzungsberechtigung
Nutzungsberechtigt sind Schüler und Lehrer des Brackweder Gymnasiums.
Verhalten in den Räumen
- Die Räume ( 0.11 – 0.13 ) sind ab heute funktionsfähig;
- Die Räume des LIZ dürfen nur unter Aufsicht benutzt werden
- Die Rechner zum Spielen oder Surfen in Freistunden zu verwenden, ist nicht gestattet.
- Das Einnehmen und Mitbringen von Speisen und Getränken ist verboten.
- Taschen und Jacken sind in den Schließfächern zu deponieren; Schlüssel gibt es bei dem Aufsicht führenden Lehrer.
- Mobiliar, Hard- und Software sowie Medien sind pfleglich zu behandeln. Für fahrlässig hervorgerufene Schäden haftet der Schüler bzw. seine Eltern. Das LIZ ist kein Raum, aus dem Mobiliar entfernt werden darf!
- Die Rechner sind am Ende der Arbeitszeit herunterzufahren und auszuschalten!
- Beim Auftreten von Funktionsstörungen ist sofort die aufsichtführende Person, das Sekretariat oder einer der Administratoren zu verständigen.
- Im Sekretariat wird sich eine Liste befinden, in die sich Oberstufenschüler eintragen, die ausnahmsweise ohne Aufsicht im LIZ arbeiten.
- Die Aufsicht hat das Recht, Schüler, die gegen die Nutzungsordnung verstoßen, aus dem LIZ zu verweisen.
- Die Nutzungsordnung des Computer-Arbeitsraums entspricht der der Informatikräume!
- Anregungen zur Verbesserung des Nutzungskonzepts werden gerne entgegengenommen.
- Im nächsten Schuljahr werde ich in den Jg. 11 und 12 interessierte Schüler für die Aufsichten in der Mittagspause sowie den Nachmittagen suchen.